Neue Regelungen zur Steuerbefreiung beim Kauf von Photovoltaikanlagen

Die Neufassung des JStG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und begünstigt den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber durch die Einsparung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

Wer ist von der Steuerbefreiung betroffen?
Dies gilt für Einkäufe, bei denen sich die Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befindet. Ein Verkauf mit 0% MwSt. in andere Länder ist nicht möglich.

Welche Produkte sind von der Steuer befreit?
Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen, die in der Nähe des Hauses oder an öffentlichen Gebäuden installiert werden. Diese sind im UStG §12 Abs.3 genau definiert. Daher kann beim Kauf von Komplettanlagen (außer Mobilanlagen), Solarmodulen und teilweise auch Wechselrichtern und Batterien davon ausgegangen werden, dass diese unter die Ausnahmeregelung fallen.

Wie kann ich sicherstellen, dass die Anlage an einem rechtskonformen Ort installiert wird?
Sie können ein Formular herunterladen und es uns per E-Mail an info@poweroak.eu/en/ senden. Hier bestätigen Sie, dass Ihr System den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sollte Ihre Bestellung aus dem Jahr 2022 erst jetzt geliefert werden, prüfen Sie bitte, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte senden Sie uns in diesem Fall auch das ausgefüllte Formular zu. Wir prüfen, ob Sie die Mehrwertsteuer zurückerhalten können.

Wie fülle ich das PDF-Formular aus?
Einfach ausdrucken, ausfüllen und uns einen Scan oder ein Foto davon schicken.

Wie funktioniert die Bestellung?
Sie können ganz normal bestellen. Im Warenkorb wird bereits angezeigt, ob eine Bestellung mit 0 % Mehrwertsteuer gültig ist. Der neu berechnete Betrag wird am Ende des Bestellvorgangs vor dem Absenden angezeigt.

PDF-Formular

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